Verhalten im Schadensfall
Nicht nur der richtige Versicherungsschutz, sondern auch richtiges Verhalten im Schadensfall ist für eine reibungslose Schadensabwicklung von großer Bedeutung. Diese Aufstellung soll Ihnen helfen auf wichtige "Spielregeln" nicht zu vergessen.
- Kfz-Haftpflicht
Um den Vorwurf der Fahrerflucht zu vermeiden, machen Sie unbedingt einen Personalienaustausch mit Ihrem Unfallgegner. Ist dies nicht möglich, verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle. - Kfz-Kasko
Bei Brand, Wildschaden, Diebstahl, Parkschaden und Vandalismus ist unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. - Kfz-Rechtsschutz
Die Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgt in jedem Fall durch Ihren Versicherer. - Haushalt - Eigenheim - Immobilie - Betrieb
Bei Schäden durch Einbruch, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Feuer ist unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.
Beschädigte Teile bzw. Geräte sind bis zur Schadenserledigung für eine Prüfung bereitzustellen. - Rechtsschutz
Die Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgt in jedem Fall durch Ihren Versicherer. - Grundsätzliches
Dokumentieren Sie Schadensfälle möglichst mittels Fotos.
Melden Sie Schadensfälle so rasch wie möglich (längstens 1 Woche).
Anerkennen oder befriedigen Sie keine gegnerischen Ansprüche.
Gegen eventuelle Strafverfügungen müßte der Beschuldigte selbst - um Fristversäumnis zu vermeiden - rechtzeitig Einspruch erheben (siehe Rechtsmittelbelehrung).
Beantworten Sie alle Fragen in Schadenmeldungen immer vollständig und wahrheitsgetreu.
Diese Aufstellung soll wichtige Verhaltensregeln aufzeigen und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar!